Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen vom Studio Edelschwarz an Kunden ( § 13 BGB ).
Vetragspartner:
Studio Edelschwarz
Inhaberin: Sophia Straßburger
Imhofstraße 4 I 89415 Lauingen
1. Das Studio Edelschwarz tätowiert KEINE Personen die:
- unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen
- unter 18 Jahren sind (Sondergenehmigungen)
- schwanger sind und/oder sich in der Stillzeit befinden
- ihre Haut mit Betäubungsmitteln/-cremes vorbehandelt haben
- unter Medikamenteneinfluss stehen
- Bluter sind und/oder an Herz- Kreislaufproblemen leiden
- an Immunschwäche (HIV) oder anderen ansteckenden Infektionskrankheiten leiden
- an chronischen oder ansteckenden Krankheiten leiden
- an sonstigen Krankheiten leiden (Epilepsie, etc)
- an Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarbe oder sonstiger Tätowiermittel leiden
- sich in einem Geistes- oder Reifezustand befinden, der der wirksamen Einwilligung
in eine Körperverletzung entgegensteht
- sich in einem psychisch unstabilen Zustand befinden
ALLGEMEINE REGELN
1. Der Kunde verpflichtet sich, sich während seines Besuches im Tattoo Studio so zu verhalten, so dass eine erfolgreiche Durchführung der Tätowierung stattfinden kann. Sollte sich der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, haben der Tätowierer oder Mitarbeiter des Studios das Recht, den Kunden aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen. Dies gilt auch bei unangemessenem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder anderen Kunden des Studios.
1. Am Beratungs- sowie am Tattoo-Termin darf gerne eine Person des Vertrauens mitgebracht werden – allerdings nur EINE.
2. Im Arbeitsbereich ist der Verzehr von Speisen und Getränken strengstens untersagt.
3. Tiere sind im Studio nicht erlaubt – Ausnahmen können nach Absprache unter Einhaltung hygienischer Bestimmungen gewährt werden.
4. Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Studio Edelschwarz untersagt. Ausnahmen können nach Absprache gewährt werden.
5. Pünktlichkeit wird vom Kunden erwartet. Eine Verspätung von mehr als 20 Minuten kann zur Folge haben sowohl den Termin als auch die Terminkaution zu verlieren. Für Größere Motive steht dem Tätowierer frei eine angepasste Entschädigungssumme zu verlangen.
6. Das Tattoostudio haftet nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
7. Das Tattoostudio Edelschwarz haftet nicht für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, die durch Tattoofarbe oder Tattooequipment entstehen können. Der Kunde steht in der Pflicht sich vorab ärtzlich beraten zu lassen oder gegebenenfalls einen Allergietest zu machen. Die Liste der verwendeten und aufgeführten Materialien kann jederzeit vom Kunden abgefragt werden.
TATTOOMOTIVE UND COPYRIGHT
Der Tätowierer behält sich vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische oder religiöse Wunschmotive oder für Platzierungen an Körperstellen die nicht vertretbar sind.
Motivwünsche können selber mitgebracht werden. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber Edelschwarz, dass er sämtliche Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von allen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.
Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
Selbst gezeichnete/entworfene Tattoo- Vorlagen sind Eigentum des Tattoo Studios Edelschwarz und dürfen nur nach Absprache mit dem Künstler weiter verwendet, mitgenommen oder veröffentlicht werden. Das Copyright der Custom Designs liegt beim jeweiligen Künstler.
Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.
TERMINVEREINBARUNG UND TERMINKAUTION
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt dann zu stande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Terminkaution seitens des Kunden nachgewiesen. Mit einem Angebot geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Angebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den besprochenen Entwürfen und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen. Dem Kunde wird bei Beauftragung eine Einverständniserklärung ausgehändigt, die sorgfältig durchgelesen und zum eigentlichen Termin mitgebracht werden sollte.
ABSAGEN
Ein vereinbarter Termin, der nicht eingehalten werden kann, muss dem Studio mind. 3 Werktage vorab mitgeteilt werden. Dies gilt auch für eine Terminverschiebung, welche maximal EIN mal möglich ist. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
TERMINVERSCHIEBUNG
Eine Terminverschiebung erfolgt rein aus Kulanz des Studios, es steht dem Studio jederzeit frei bei Nichteinhaltung oder Unstimmigkeiten bzgl. des Termins die Terminkaution als Ausfallspauschale ein zu behalten und bei größeren Projekten, die mehrere Termine beinhalten, eine angepasste Entschädigungssumme zu verlangen.
Bei einer Absage/Terminverschiebung aus persönlichen oder finanziellen Gründen wird die getätigte Terminkaution vom Studio als Ausfallpauschale ohne Angabe von weiteren Gründen einbehalten. Eine Rückerstattung der Terminkaution ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer/grafischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde.
Sollte das im Voraus besprochene und festgelegte Motiv kurzfristig abgeändert/ausgetauscht werden, steht es dem Studio frei eine angepasste Ausfallpauschale bei Arbeitsausfall zu verlangen bzw. bei einem Mehraufwand den vorab besprochenen Preis nach oben an zu passen.
Sollte der Termin von Seiten des Tätowierers aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht wahrzunehmen sein, wird der Kunde frühzeitigkontaktiert und zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
Sollten mehrere Unstimmigkeiten (z.B. bzgl. Termineinhaltung, Pünktlichkeit, oder Verhaltensweise des Kunden) auftreten, steht es dem Tätowierer frei, künftig vereinbarte Termine ab zu sagen. Die im Voraus geleistete Terminkaution wird nicht ausbezahlt, sondern wegen Terminausfall einbehalten.
Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben, die er ausreichend überdenken konnte. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.
ENTLOHNUNG
Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die von uns nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.
Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich mit Bargeld, sowie in voller Höhe zu entrichten. Ratenzahlung ist nur nach Vereinbarung möglich. Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwand, Farbvielfalt und Körperstelle. Für Motive, die innerhalb einer Sitzung finalisiert werden können, wird ein Festpreis vorab vereinbart. Der vereinbarte Endpreis ist verbindlich.
NACHSTECHEN UND TOUCH UPS
Die Kosten für ein Nachstechen sind im Preis des Tattoos enthalten und können bis zu 3 Monaten vom Auftraggeber in Anspruch
genommen werden. Dabei werden kleine Makel am Tattoo, die durch den Tätowierer oder die Haut (Heilung) entstanden sind korrigiert.
Das Nachstechen ist kostenpflichtig, wenn falsche Pflege oder fahrlässige Nachsorge vom Kunden vorliegt (siehe Pflegehinweise).
HYGIENE
Im Tattoostudio Edelschwarz wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Produkte und fachkundiger Techniken gearbeitet. Zuständiges Gesundheitsamt: Dillingen an der Donau.
Es wird ausschließlich steriles Einwegeqiupment und in Deutschland erworbene und zugelassene Farben zum Tätowieren verwendet.Die verwendeten Desinfektionsmittel sind VAH-gelistet. Auf Nachfrage können Bestandteile und Inhaltsstoffe der verwendeten Mittelund Farben, sowie der Hygieneplan eingesehen werden.
NACHBEHANDLUNG
Der Kunde wird über mögliche Risiken, Nebenwirkungen und die Nachsorge eines Tattoos ausführlich aufgeklärt und beraten. Für Beratung und Fragen stehen Tätowierer, sowie die Studioleitung während der Öffnungszeiten im Studio zur Verfügung. Bei Nichteinhaltung der Nachsorgevorgaben haftet der Kunde selbst.
GUTSCHEINE
Gültige Gutscheine werden nur vom Studio Edelschwarz ausgestellt und akzeptiert. Gutscheine sind frei übertragbar und in jeder Höhe erhältlich. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens Edelschwarz bestehen. Bei Verlust des Gutscheins haftet der Kunde.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB‘s des Studios einverstanden. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet. Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge/Hygiene, Unverträglichkeit oder aus anderen selbstverschuldeten Gründen können weder Künstler noch Studio zur Rechenschaft gezogen werden. Ebenso können wir für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 2 dieser Vertragsbedingungen beruhen.
Der Tätowierer sticht das Tattoo nach best möglichen Können und Gewissen. Da jedoch verschiedene menschliche Faktoren (wie Hautbeschaffenheit, psychischer Zustand, etc) und andere Einflüsse das Endergebnis des Tattoos beeinflussen können, übernimmt der Künstler und das Studio Edelschwarz keine Haftung für mögliche Abweichungen von der Vorlage.
Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständniserklärung erklärt sich der Kunde bereit auf alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio oder den
Tätowierer zu verzichten.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden oder anderen Faktoren die außerhalb des Studios entstehen können( Kontakt des Tattoos mit schädlichen Stoffen und Organismen) wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben. Datenschutzbestimmungen, sowie Datenverarbeitungs-hinweise können auf Nachfrage eingesehen werden.
Der Kunde ist dazu verpflichtet den Tätowierer/Piercer über oben stehende Punkte zu informieren.
Dazu zählen auch mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeiten ,
Medikamentengebrauch, möglich bestehende Schwangerschaft. Sollte der Auftraggeber wider besseren Wissens
Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das
Tattoo Studio das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen.